90/10-Strategie auch für konservative Anleger geeignet
Optionsscheine genießen unter den meisten konservativen Anlegern einen eher schlechten Ruf. Als riskante und eher dem Spielcasino zuzuordnende Instrumente sind sie verschrien. Dabei eigen sich diese Wertpapiere auch zur Umsetzung sehr konservativer Anlagestrategien, die langfristig mehr Erfolg versprechen als die ausschließliche Fokussierung verzinslicher Investments.
Die bewährteste Strategie für konservative Anlageprofile ist die so genannte 90/10-Strategie. Dabei wird der anzulegende Betrag zum größten Teil in Anleihen, meist Zerobonds, angelegt. So erwirbt der Investor mit 95 Prozent seines Kapitals eine Nullkuponanleihe, die beispielhaft in einem Jahr fällig ist und zu 100 Euro je Stück zurückbezahlt wird. So ist nach einem Jahr auf jeden Fall das anfangs eingesetzte Kapital wieder verfügbar und es entsteht so kein nominaler Wertverlust. Die verbleibenden fünf Prozent des Anlagevolumens werden in Call-Optionen auf einen großen Aktienindex investiert, deren Basispreis sich etwa zehn Prozent oberhalb des zum Anlagezeitpunkt gültigen Kurses bewegt. In schlechten Aktienjahren verfällt die Option wertlos. Die Optionsprämie ist somit verloren. In guten Aktienjahren aber kann der Warrant erhebliche Zugewinne verbuchen, weil er mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, die eine überproportionale Partizipation an der Entwicklung des Marktes ermöglicht. Im Hinblick auf die Gesamtkonstruktion aus Option und Zerobond ergibt sich also ein Auszahlungsprofil, das in guten Jahren attraktive Renditen erwirtschaftet (zehn Prozent sind keine Seltenheit) und in schlechten Zeiten das eingesetzte Kapital vollständig erhält. Verluste muss der Anleger also nie verkraften. Eine solche Vorgehensweise ist daher auch für weniger chancenorientierte Anleger gut geeignet.
Wer bislang noch keine Erfahrungen mit Optionsscheinen gemacht hat, der sollte sich diesbezüglich von seiner Bank beraten lassen. Für den Erwerb dieser Wertpapiere ist in jedem Fall die Finanztermingeschäftsfähigkeit erforderlich, die bei dem Depot führenden Kreditinstitut beantragt werden kann.
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