Sonntag, 4. Juni 2023 - Blog rund um das Thema Geldanlage
Eine diskrete Geldanlage ist in Deutschland kaum möglich
 
 
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Eine diskrete Geldanlage ist in Deutschland kaum möglich

Vater Staat und der Fiskus langen bei den Deutschen immer kräftiger zu. Damit ihnen auch kein Cent verloren geht, wurde sogar das Bankgeheimnis per Gesetz aufgeweicht. Finanzbehörden haben nun die Möglichkeit, bei Bedarf sämtliche Konten eines Steuerzahlers überprüfen zu lassen. Der Begriff des gläsernen Bankkunden hat sich seit Einführung dieser Regelung in unseren Köpfen fest verankert.



Die meisten Steuerzahler sind aber nicht gewillt, dem Fiskus sämtliche Kapitalbestände so einfach zugänglich zu machen und begeben sich von daher auf die Suche nach einer diskreten Geldanlage. Doch durch die ständige Gefahr der Überprüfung deutscher Behörden, gibt es eine solche in Deutschland selbst, kaum noch. Sinnvoller ist es da schon, man schaut sich im Ausland um. Als erstes kommt einem da sicherlich die Schweiz in den Sinn, die seit Jahrhunderten für besondere Diskretion in Bankangelegenheiten steht. Aber auch Liechtenstein, Belgien oder Österreich bieten sich an. All diese Länder nehmen das Bankgeheimnis nach wie vor sehr ernst. Und damit haben sie ein wichtiges Lockmittel für deutsche Anleger. In den oberen Etagen der Regierung befürchtet man deshalb eine zunehmende wörtlich zu nehmende Kapitalflucht ins Ausland. Dabei entscheiden sich die Deutschen für eine Geldanlage im Ausland, egal wo. Damit der Fiskus ihnen auch tatsächlich nicht auf die Schliche kommen kann, wird das Geld oft in bar über die Grenzen gebracht. Zahlt man es bei der jeweiligen Bank ein, verlangt diese einen Herkunftsnachweis, den man mit Hilfe des Kontoauszugs jedoch problemlos belegen kann. Allerdings dürfen nur bestimmte Höchstbeträge aus Deutschland aus- bzw. ins Ausland eingeführt werden. Hier sollte man sich schon im Voraus schlau machen.



Der Vorteil bei der Geldanlage im Ausland: Deutsche Behörden können diese nicht durchleuchten. Sie müssten dafür auf Amtshilfe aus dem Ausland hoffen. Und dafür muss ein Straftatbestand oder der Verdacht auf einen solchen vorliegen. In der Schweiz beispielsweise gilt die Steuerhinterziehung nicht als Straftat, sodass deutsche Behörden auch bei einem solchen Verdacht keinen Einblick in die Konten erhalten. Und die meisten Bürger zahlen ohnehin brav ihre Steuern. Die Banken ziehen beispielsweise die Kapitalertragssteuer direkt von den Kapitalerträgen ab und leiten diese an die Finanzbehörden der Länder weiter, in denen ihre Kunden steuerpflichtig sind. Dabei werden allerdings keine Namen genannt, sodass auch hier Diskretion das Zauberwort ist.
 
 
 
 
 
 
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