Sonntag, 4. Juni 2023 - Blog rund um das Thema Geldanlage
Einlagensicherung in Deutschland
 
 
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Einlagensicherung in Deutschland

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde es Millionen Anlegern und Sparern regelrecht mulmig zumute, als Meldungen über Pleiten und Zusammenbrüche von großen Banken in den Medien die Runde machten. Nicht wenige fragen sich, wie es für den Fall einer wirtschaftlichen Schieflage des eigenen Geldhauses mit den dort deponierten Einlagen aussieht. Daher soll an dieser Stelle kurz das System zur Einlagensicherung in Deutschland erläutert werden.



Die wesentliche Anstrengung von gesetzlicher Seite zur Sicherung der Anlegervermögen besteht in Vorschriften zur Eigenkapitalbasis, die verhindern sollen, dass für den Fall von bilanziellen Schwierigkeiten die Guthaben der Kunden nicht mehr ausbezahlt werden können. In der Praxis reichen diese Regelungen allerdings nicht aus, um Bankenzusammenbrüche zu verhindern. Darüber hinaus bestehen sowohl gesetzliche als auch freiwillige Verpflichtungen, die über die Wahrung bestimmter Eigenkapitalbestände hinausgehen. So existiert auch bei Banken eine Konzernhaftung, die im Falle einer Pleite der Tochtergesellschaft über eine Patronatserklärung die nicht aus eigenen Mittel zu erfüllenden Forderungen an das Mutterhaus weiterreicht. Insbesondere bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken erfolgt im Falle einer Institutspleite oft ein Zusammenschluss mit einem oder mehreren anderen Häusern, der die Zahlungsfähigkeit sichert. Reichen alle diese Maßnahmen nicht aus, um den Zusammenbruch und damit den Verlust der Kundengelder zu verhindern, greift der gesetzliche Einlagensicherungsschutz.



Dieser ist durch einen entsprechenden Fonds gewährleistet, der durch laufende Zahlungen der angeschlossenen Kreditinstitute finanziert wird. Der vom Gesetzgeber garantierte Schutz greift allerdings nicht vollständig: Es werden lediglich neunzig Prozent der verlorenen Einlagen ersetzt, maximal jedoch 20.000 Euro. Wer also sein Vermögen einem möglichst geringen Risiko aussetzen möchte, der streut es über verschiedene Banken. Wenn jeweils maximal 20.000 Euro bei einem Kreditinstitut angelegt werden, gestaltet sich das Ausfallrisiko erträglich.
 
 
 
 
 
 
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