Dienstag, 19. März 2024 - Blog rund um das Thema Geldanlage
Mündelsichere Geldanlage ist vorgeschrieben
 
 
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Mündelsichere Geldanlage ist vorgeschrieben

Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche zu Waisen werden oder ältere Personen an psychischen Erkrankungen leiden. Beide Personengruppen erhalten dann in der Regel einen Betreuer zur Seite gestellt, der sich um das Vermögen der Betroffenen kümmern muss. Denn Jugendliche können Gelder noch nicht selbst anlegen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind und psychische Erkrankungen mindern oft die Zurechnungsfähigkeit. Damit diese Personen nun nicht ausgenommen werden, etwa durch vermeintliche Freunde, die immer wieder um Geld bitten, bis das Vermögen aufgebraucht ist, wird es eben nötig, einen Betreuer mit der Aufgabe der Vermögensverwaltung zu betrauen.



Als Betreuer können dabei professionell tätige Personen vom Gericht bestellt werden, aber mit einer Vorsorgevollmacht kann man auch Personen aus dem Familienkreis mit dieser Aufgabe betrauen. Doch das Gesetz gibt auch hier einige Vorgaben vor. So muss das Vermögen, das für andere verwaltet wird, in jedem Fall in mündelsichere Geldanlagen investiert werden. Als mündelsichere Geldanlage gilt dabei jede Form der Geldanlage, bei der kein Geld verloren werden kann. In Frage kommen hier beispielsweise Tagesgeldkonten, Festgeldkonten oder Bundesschatzbriefe sowie festverzinsliche Wertpapiere. In der Regel ist es nun aber auch so, dass die Geldanlagen, die sicher sind, auch keine hohen Renditen erwirtschaften können. Oftmals liegen die Renditen noch unterhalb der Inflationsrate, sodass sich die Kaufkraft des Vermögens verringert.



Deshalb kann es den Betreuern in Einzelfällen auch ermöglicht werden, dass sie das Vermögen in Anlageformen investieren, die mit etwas mehr Risiko verbunden sind. Dies ist insbesondere bei größeren Vermögen der Fall. Allerdings muss hierfür immer eine gerichtliche Zustimmung erfolgen, die der Betreuer erst einmal beantragen muss. Zudem gilt auch, verringert sich das Vermögen durch eine falsche Geldanlage, kann der Betreuer hierfür auch haftbar gemacht werden. Personen, die via Vorsorgevollmacht eingesetzt wurden und nicht professionell tätig sind, sind dabei bis zu 25.000 Euro abgesichert. Diejenigen, die es in der Familie als Gefälligkeit tun, können auch weniger haften. Dennoch sollte man versuchen mit möglichst wenig Risiko möglichst hohe Renditen für die betreute Person zu erwirtschaften.
 
 
 
 
 
 
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