Sonntag, 4. Juni 2023 - Blog rund um das Thema Geldanlage
Richtig für das Alter vorsorgen
 
 
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Richtig für das Alter vorsorgen

Die aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwartenden Bezüge im Alter werden in den meisten Fällen kaum ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard im wohlverdienten Ruhestand zu gewährleisten. Grund für dieses Dilemma ist der demographische Wandel, den die Bundesrepublik Deutschland derzeit erlebt und der eine drastische Verschiebung des Altersgefüges der Gesellschaft mit sich bringt.



Wer seinen Lebensabend nicht in finanzieller Not verleben möchte, der tut daher gut daran, rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen und sich ein ausreichendes finanzielles Ruhepolster anzulegen. Möglichkeiten dazu gibt es viele. Der Staat fördert auch bestimmte Rentenversicherungen durch Zuschüsse und Steuervorteile.
Eine private Rentenversicherung kann als Basisvorsorge begriffen werden. Der Versicherungsnehmer zahlt hier über einen langen Zeitraum regelmäßig Beiträge in einen Vertrag ein und kann sich im Gegenzug über eine zusätzliche Rente im Alter freuen. Die Beiträge können dabei sowohl in konservative Anlageklassen wie zum Beispiel einen Banksparplan investiert als auch in Investmentfonds angelegt werden. Die Auszahlung der akkumulierten Vermögenswerte kann entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen. Zu beachten ist, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit nur bei bestimmten Verträgen gewährt wird. So muss das gewählte Anlagevehikel eine Kapitalgarantie zum Laufzeitende gewährleisten. Auch darf eine Kapitalauszahlung zum Renteneintritt entweder gar nicht oder nur bis zu einem gewissen Anteil des Vertragsguthabens erfolgen.



Staatlich geförderte Produkte bieten in der Ansparphase den Vorteil der steuerlichen Abzugsfähigkeit, die bis zu 20000 Euro im Jahr betragen kann. Im Gegenzug erfolgt in der Auszahlungsphase eine Besteuerung der tatsächlich ausbezahlten Rente, während bei der nicht geförderten Konstruktionen lediglich der Ertragsanteil der Steuerpflicht unterliegt. Auf der anderen Seite bieten die Förderprogramme einen mitunter entscheidenden rechtlichen Vorteil. Während der Ansparphase sind sämtliche im Vertrag befindliche Guthaben vor Pfändung durch etwaige Gläubiger geschützt. Auch verzichtet der Staat auf eine Anrechnung zum Vermögen, wenn der Versicherungsnehmer Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt.
 
 
 
 
 
 
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